Mandatsablauf
Kostenloses Erstgespräch.
Mandatierung und Festlegung der Strategie abhängig davon, ob es sich um eine gerichtliche oder aussergerichtliche Parteivertretung handelt. Erläuterung des zeitlichen Ablaufs.
Ausarbeiten eines Memorandums oder einer Rechtsschrift (abhängig davon, ob es sich um eine gerichtliche oder aussergerichtliche Parteivertretung handelt).
Im Falle einer gerichtlichen Parteivertretung erhält die Mandantschaft die Schriftsätze immer im Entwurf vorab zur Durchsicht und Besprechung.
Terminvereinbarung nach Bedarf durchgehend möglich.
Weiterer Ablauf abhängig vom Verfahren.
Bei gerichtlicher Parteivertretung Vertretung vor Schlichtungsbehörde oder Gericht.
Abschluss des Verfahrens und (sofern nicht vorab teilabgerechnet) Zustellung der vollen Kostennote.
Kosten
Sie haben eine Rechtschutzversicherung? Gerne übernehme ich die Korrespondenz mit dem Versicherer und kläre für Sie die Kostenübernahme ab. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Entsprechend der schweizerischen Gesetzgebung werden Mandate auf Stundenbasis oder zu einem vorab festgelegten Fixpreis abgerechnet. Fragen zum Stundensatz und zur Abrechnungshäufigkeit werden stets zu Beginn der Mandatsübernahme besprochen und im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt. Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist auch die Vereinbarung eines Teil-Erfolgshonorars möglich. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Einzelheiten, um das für Sie passende Modell zu finden.
Sie sind ein KMU ohne interne Rechtsabteilung und benötigen immer wieder rechtlichen Rat? Sprechen Sie mich gerne darauf an. Gerne biete ich Ihnen hierfür individuelle Lösungen an.
Kostenloses Erstgespräch
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich in Ihrer Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen sollen? Sie haben offene Fragen zur Mandatsübernahme im Allgemeinen? Vielleicht möchten Sie Ihren Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin auch erst einmal persönlich kennenlernen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wie auch immer Ihre konkrete Situation aussieht, gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an und erläutere mit Ihnen Ihre offenen Fragen zum Ablauf der Mandatsübernahme, zur möglichen Dauer der Fallbegleitung sowie zu den Kosten. Im Rahmen des Erstgesprächs versuche ich bereits, Ihren Sachverhalt in Grundzügen zu erfassen und darauf basierend eine unverbindliche Ersteinschätzung abzugeben.
Das Erstgespräch ist für Sie mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Die Entscheidung, ob Sie mich in Ihrem Fall für die weitere Vertretung mandatieren möchten, liegt im Anschluss ganz bei Ihnen. Selbstverständlich unterstehen alle an mich im Erstgespräch herangetragenen Informationen bereits dem Anwaltsgeheimnis. Das generelle Ziel des Erstgesprächs ist es, Ihnen eine Hilfestellung bei der Entscheidung zu geben, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten.
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